Mutter-Kind Pass Beratung 18. - 22. Schwangerschaftwoche (gemäss § 7 Abs.1 KBGG, § 5a MuKiPassV)
Sie Ihre Schwangerschaft und das Heranwachsen Ihres Babys bis zum freudigen Ereignis unbesorgt genießen können, biete ich Ihnen zwischen der 18. - 22. Schwangerschaftswoche ein Beratungsgespräch* an.
Gesprächsinhalte:
- Informationen über den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen
- Beratung über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten in der Schwangerschaft, im Wochenbett und während der Stillzeit
- Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren und erforderlichenfalls Information über diesbezügliche Unterstützungsmöglichkeiten
- Ihre persönliche Fragen und Ängste
*Eine Wahlhebamme stellt Ihnen für die Hebammenberatung € 50,- in Rechnung. Sie reichen diese Honrarnote bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen den vollen Betrag rückerstattet.