Mutter-Kind Pass Beratung 18. - 22. Schwangerschaftwoche  (gemäss § 7 Abs.1 KBGG, § 5a MuKiPassV) 

Sie Ihre Schwangerschaft und das Heranwachsen Ihres Babys bis zum freudigen Ereignis unbesorgt genießen können, biete ich Ihnen zwischen der 18. - 22. Schwangerschaftswoche ein Beratungsgespräch* an.

Gesprächsinhalte:

  • Informationen über den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen
  • Beratung über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten in der Schwangerschaft, im Wochenbett und während der Stillzeit
  • Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren und erforderlichenfalls Information über diesbezügliche Unterstützungsmöglichkeiten
  • Ihre persönliche Fragen und Ängste

*Eine Wahlhebamme stellt Ihnen für die Hebammenberatung € 50,- in Rechnung. Sie reichen diese Honrarnote bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen den vollen Betrag rückerstattet.

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